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Häufige Fragen
Sie erhalten bis zu einer jährlichen Sparleistung von 1.200 EUR 4% staatliche Förderung im Jahre 2009, das sind bis zu 48,- EUR pro Jahr. Ihre Einlage ist staatlich zu 100% gesichert. Mit Abschluss eines Bausparvertrages haben Sie Anspruch auf ein Bauspardarlehen.
Indem Sie eine möglichst große Sparsumme wählen, und das Geld möglichst frühzeitig einzahlen.
Ja, ein Einmalerlag ist möglich. Bei dieser Variante ziehen Sie den größten Nutzen.
Ja, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Österrreich ist und Sie eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben.
Ja, dabei unterschreiben die Eltern den Vertrag.
Jugendliche ab 14 Jahre mit eigenem Einkommen (z.B. Lehrlinge) können den Vertrag selber unterschreiben, sofern die wirtschafliche Lage dadurch nicht gefährdet ist.
Ja, sofern die Summe aller Sparleistungen pro Person und Jahr EUR 1.200,- pro Jahr oder EUR 100,- pro Monat nicht übersteigt. Es sidn z.B. zwei Bausparverträge mit einer Sparleistung von je 50,- möglich.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den fehlenden Betrag bis auf EUR 1.200,- aufzustocken und bekommen dafür die volle Förderung. Sie könnten beispielsweise am 20.12. einen Vertrag abschließen und am 21.12. die vollen EUR 1.200,- einzahlen. Dasw gilt natürlich nur, wenn Sie davor im betreffenden Jahr noch keinen Bausparvertrag besessen haben.
Die Laufzeit beträgt 6 Jahre. Sie können den Vertrag jederzeit kündigen - allerdings ist das mit Kosten verbunden.
Nein. Ihr Vertragspartner ist die jeweilige Bausparkasse. Wir verrechnen keine Honorare.
Für den Abschluss eines Bausparvertrages erhalten Sie das jeweilige Startgeld nach erfolgter Einzahlung von drei Monatsraten (bzw. der Jahresrate) auf Ihr Konto überwiesen.
Ja, allerdings reduziert sich dann das Startgeld entsprechend.
Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Identität Ihrer Kunden zu überprüfen. Daher benötigen wir zum Antrag von Ihnen eine Ausweiskopie (Reisepass, Führerschein, Personalaisweis).
Mit der Sozialversicherungsnummer wird die Bausparförderung kontrolliert. Pro Sozialversicherungsnummer gibt es eine Maximalförderung pro Jahr.
Die Effektivverzinsung liegt unter Berücksichtigung von Spesen bzw. Kontoführungsentgelten bei mindestens 2 % und maximal 6,1 % (jeweils vor Kest)
Die jährlichen Kontoführungsgebühren variiieren zwischen 4,47 und 6,99 EUR pro Konto und Jahr. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung fallen weitere Spesen an.
Die Vertragssumme ist historisch gewachsen. Bei einer Sparsumme von jährlich 1.200,- EUR und einer Laufzeit von 6 Jahren beträgt z.B. bei der ABV die Vertragssumme 24.000,.- EUR. Ähnlich ist es bei anderen Bausparkassen.
Sie haben das Recht, vom Vertrag binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Vertragsabschuss erfolgt mit Unterschrift am Vertrag, den Sie mit der Post erhalten, nicht mit der Online-Datenübermittlung an uns. Der Rücktritt muss gegenüber der Allgemeine Bausparkasse Gen.m.b.H., 1090 Wien, Liechtensteinstraße 111-115, erklärt und fristgerecht abgesendet werden.
Wir vermitteln Bausparverträge. Ihr Vertragspartner ist die jeweilige Bausparkasse. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es gilt österreichisches Recht.