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Info

Bitte beachten Sie:

Das Rechenbeispiel gilt für Verträge, die im Jahr 2010 abgeschlossen und bezahlt sind.

Der Zinssatz von 3,5% p.a. ist ein Startzinssatz, der je nach Marktlage angepasst wird. Es ist daher kein fixer Zinssatz.

Die staatliche Förderung wird jährlich neu festgelegt und beträgt in 2010 3,5% von maximal EUR 1.200,- p.a., daher maximal EUR 42,- pro Person und Jahr.

Zinserträge aus Bausparverträgen sind KESt-pflichtig. Diese Steuer betrrägt z.Zt. 25%, wird von der Bausparkasse einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Alle Bausparkassen verrechnen Kontoführungsgebühren. Im Falle der ABV sind es 6,99 Euro pro Jahr.

Beachten Sie auch die Häufigen Fragen (FAQ)

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